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Recht auf Kinder oder Kinderrechte?

Soll ein Kind wissen, wenn es vom Samenspender abstammt? Unbedingt! Inzucht könnte sonst die Folge sein.

Wie fast jeden Tag, spielen meine Kinder draussen mit einem halben Dutzend anderer Kinder aus der Nachbarschaft. Ich schaue ihnen zu und manchmal ertappe ich mich dabei, sie mir als Jugendliche, ja gar als Erwachsene vorzustellen. Sie kennen diese Situation, nicht wahr? Aber haben Sie sich dabei schon gefragt, ob diese Kinder irgendwie verwandt sein könnten? Und wenn sie sich als junge Erwachsene verlieben, gar Inzucht betreiben würden? Wohl kaum.

Würden Sie jedoch in Kalifornien wohnen, wäre diese Befürchtung gar nicht so weit her geholt. Samenspende sei dank bangen die Behörden in gewissen kalifornischen Städten seit einiger Zeit um die Volksgesundheit. In einem Land, in dem die Samenspende lukrativ (sowohl für den Spender als für die Bank) und banal geworden ist, befürchtet man heute, es seien zu viele Kinder einer selben Stadt miteinander verwandt. Und somit steigt die Gefahr der genetischen Krankheiten im Falle von ungewollter Inzucht. Die ethische Debatte ist (wieder) lanciert.

Denn im Land der unbegrenzten Möglichkeiten sind auch die Samenspenden meist unbegrenzt. Schätzungen zufolge werden in den Staaten pro Jahr 30'000 bis 60'000 Kinder dank Samenbanken und deren Spender geboren. Und nur die wenigsten davon begrenzen die Anzahl ihrer Spenden. Für alle anderen sind Viel-Spender sehr lukrativ, wieso sollte man also die Maschinerie stoppen? Jeffrey Harrison, ein Hippie, der in einem Camper am Venice Beach lebt, erzählt im Dokumentarfilm Donor Unknown (bei uns zu sehen auf Arte, Frühling 2012), er habe in den Achtzigern während zwei Jahren seinen Lebensunterhalt dank Samenspenden finanziert. Heute ist er der biologische Vater einer ganzen Horde kleiner Kalifornier.

Naomi Cahn, Autorin von Test Tube Families: Why the Fertility Market Needs Legal Regulation (Reagenzglas-Familien: Wieso der Fruchtbarkeitsmarkt rechtliche Regeln benötigt) bemängelt genau dies. „Wenn ein und derselbe Spender 50 oder 150 Kinder in ein und derselben Gemeinde zeugen kann, sind die Gefahren für Inzucht und genetische Krankheiten nicht zu unterschätzen. Vor allem wenn man bedenkt, dass die meisten Kinder ihre Herkunft nicht kennen, also nicht einmal ahnen, dass Papa nicht der biologische Papa ist und die Nachbarskinder Halbgeschwister sind.“ Sie prangert die Gesetzgebung an, dem Recht auf Kinder mehr Gewicht zu geben als den Kinderrechten.

In den USA ist die Samenspende schon lange nicht mehr überall anonym. Die Sperm Bank of California beispielsweise erlaubt es den Kindern nach ihrem 18. Geburtstag, ihren biologischen Vater zu kontaktieren, wenn auch ohne Recht auf irgendwelche Forderungen. Viele Familien machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, da sie glauben, ein Kind habe ein Recht darauf, zu wissen, wo es herkommt.

Die Schweiz ist diesbezüglich viel strikter. Auch bei uns ist Samenspende weit verbreitet, über tausend Inseminationen finden jährlich in Schweizer Kliniken statt. Die Samenspende ist bei uns im Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Gemäss EJPD schützt dieses die Gesellschaft vor Missbrauch mit den Genen und hält fest, dass ein Schweizer Spender höchstens acht Kinder zeugen darf, um eben genau dieses Risiko zu mindern, dass sich später zwei Halbgeschwister verlieben und fortpflanzen. Auch muss er viele Kriterien wie Alter, Ausbildung und Gesundheit erfüllen. Dasselbe Gesetz erklärt das „Kindeswohl zum obersten Grundsatz“. Deshalb ist es auch verboten, anonym zu spenden. Das Kind muss in der Schweiz von Gesetzes wegen die Möglichkeit haben, seine Herkunft zu erfahren. Das Kindsrecht scheint bei uns offensichtlich wichtiger zu sein als das Recht auf Kinder.

Wie man seinen Kindern beibringt, dass der Papa ein Reagenzglas war, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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