Netter, als man denkt

Mein Grosser ist krank. Kindergarten, Schlagzeugstunde, Freunde treffen, das alles fällt aus. Für mich kein Problem, da ich von zu hause aus arbeite. Wie steht es aber mit Müttern, die geregelten Arbeitszeiten nachgehen? Ist der Gesetzgeber wirklich so gemein, wie allgemein angenommen?

Ich stelle immer wieder fest, dass Mütter in der Arbeitswelt einem Irrtum unterliegen. Es herrscht die allgemeine Meinung, Eltern dürfen lediglich 3 Tage frei nehmen, um ihre Sprösslinge im Krankheitsfall zu pflegen. Also im Idealfall 6 Tage, wenn der Vater sich ebenfalls bequemt, Sitzungen etc. abzusagen. Dies ist aber so nicht ganz richtig. Gemäss Art. 324a der Schweizerischen Obligationenrechts dürfen Eltern bei Bedarf nämlich soviel frei nehmen, wie nötig ist. Seine Kinder zu pflegen gehört nämlich zur Sorgfaltspflicht von Mamma und Papa.

Drei Tage wären ja auch ein Witz! Stellt euch vor, eine Familie mit drei Kindern. Da uns Müttern das Glück ja meist nicht so hold ist, werden die drei Kids nämlich nicht miteinander sondern nacheinander krank. Da reichen drei Tage gerade mal, um die verschwitzten Bettlaken zu wechseln und die Kotze wegzuputzen.

Ihr seht, der Gesetzgeber ist netter, als gedacht. Zumindest in diesem Fall.

Von fiesen Arbeitgebern, die in solchen Situationen zickig reagieren, berichte ich ein andermal...


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